Datenschutz-Grundverordnung
Gilt für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet – Kundendaten, Mitarbeiterdaten, Newsletter-Verteiler. 97% der deutschen Unternehmen ab 20 Beschäftigten bezeichnen ihren Datenschutzaufwand als hoch, 82% sind sich unsicher, was die Vorgaben konkret verlangen (Bitkom, 2025). Die Lücken sind nicht exotisch, sondern alltäglich – und meist unentdeckt.
Bußgelder: bis €10 Mio. oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Lücken wie einem fehlenden Verarbeitungsverzeichnis oder fehlendem DSB und bis €20 Mio. oder 4 % bei Verarbeitung ohne tragfähige Rechtsgrundlage, bei Verstößen gegen einen Grundsatz der Verarbeitung oder gegen Betroffenenrechte. In Deutschland kann gegen die Geschäftsführung bei Aufsichtspflichtverletzungen zusätzlich zum Bußgeld des Unternehmens ein persönliches Bußgeld verhängt werden (§ 130 i. V. m. § 9 OWiG). Davon getrennt kann sie der Gesellschaft gegenüber auf Schadensersatz haften (§ 43 GmbHG).